Auf den nachfolgenden Unterseiten finden Sie die Entsprechenserklärungen nach § 161 Satz 1 AktG der PIRONET NDH AG seit 2006.
In den Dokumenten erklären der Aufsichtsrat und der Vorstand der PIRONET NDH AG, dass den vom Bundesjustizministerium im amtlichen elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der jeweils gültigen Form entsprochen wird - mit Ausnahme der in der jeweiligen Erklärung genannten Abweichungen.
Dabei wird explizit die entsprechende Ziffer in den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex genannt, so dass sich die Abweichungen eindeutig und transparent nachvollziehen lassen.
In den Dokumenten erklären der Aufsichtsrat und der Vorstand der PIRONET NDH AG, dass den vom Bundesjustizministerium im amtlichen elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der jeweils gültigen Form entsprochen wird - mit Ausnahme der in der jeweiligen Erklärung genannten Abweichungen.
Dabei wird explizit die entsprechende Ziffer in den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex genannt, so dass sich die Abweichungen eindeutig und transparent nachvollziehen lassen.