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Jährliches Dokument gemäß § 10 WpPG
Mit dem am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) hat der Gesetzgeber neue Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften eingeführt. Aufgrund dessen stellen wir künftig einmal jährlich unsere gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen wie Ad-hoc Mitteilungen, Veröffentlichungen von Wertpapiergeschäften von Führungskräften und Zwischenberichte im so genannten „Jährlichen Dokument“ zusammen.


Zwischenmitteilungen

Ad Hoc Mitteilungen:
Veröffentlicht über DGAP, News, Ad-hoc


Wertpapiergeschäfte von Führungskräften:
Verfügbar auf unserer Homepage, Investoren, Directors Dealings
 


Finanzinformationen:
Verfügbar auf unserer Homepage, Investoren, Geschäftsberichte



Sonstige Informationen:
Einladungen zur Hauptversammlung


Meldungen nach § 25 WpHG



Meldungen nach § 26 WpHG
 
 

 
Finanzberichte