Jährliches Dokument gemäß § 10 WpPG
Mit dem am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) hat der Gesetzgeber neue Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften eingeführt. Aufgrund dessen stellen wir künftig einmal jährlich unsere gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen wie Ad-hoc Mitteilungen, Veröffentlichungen von Wertpapiergeschäften von Führungskräften und Zwischenberichte im so genannten „Jährlichen Dokument“ zusammen.
Zwischenmitteilungen
Ad Hoc Mitteilungen:
Veröffentlicht über DGAP, News, Ad-hoc
Wertpapiergeschäfte von Führungskräften:
Verfügbar auf unserer Homepage, Investoren, Directors Dealings
Finanzinformationen:
Verfügbar auf unserer Homepage, Investoren, Geschäftsberichte
Sonstige Informationen:
Einladungen zur Hauptversammlung