Jährliches Dokument gemäß § 10 WpPG


Mit dem am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) hat der Gesetzgeber neue Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften eingeführt. Aufgrund dessen stellen wir künftig einmal jährlich unsere gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen wie Ad-hoc Mitteilungen, Veröffentlichungen von Wertpapiergeschäften von Führungskräften und Zwischenberichte im so genannten „Jährlichen Dokument“ zusammen.


Zwischenmitteilungen


Ad Hoc Mitteilungen:
Veröffentlicht über DGAP, News, Ad-hoc


Wertpapiergeschäfte von Führungskräften:
Verfügbar auf unserer Homepage, Investoren, Directors Dealings


Finanzinformationen:
Verfügbar auf unserer Homepage, Investoren, Geschäftsberichte


Sonstige Informationen:
Einladungen zur Hauptversammlung


Meldungen nach § 25 WpHG


Meldungen nach § 26 WpHG